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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - L 19 AS 308/11 B RG   

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https://dejure.org/2011,15576
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - L 19 AS 308/11 B RG (https://dejure.org/2011,15576)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.03.2011 - L 19 AS 308/11 B RG (https://dejure.org/2011,15576)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. März 2011 - L 19 AS 308/11 B RG (https://dejure.org/2011,15576)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C

    Anhörungsrüge - Richterablehnung wegen Befangenheit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - L 19 AS 308/11
    Zwar ist eine Gegenvorstellung auch nach Einführung der Anhörungsrüge durch Einfügung des § 178a in das SGG zum 01.01.2005 mit Anhörungsgesetz vom 09.12.2004 (BGBl. I, 3220) weiterhin zulässig (vgl. zur Statthaftigkeit der Gegenvorstellung BSG Beschluss vom 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C - mit weiteren Rechtsprechungshinweisen).

    Eine Gegenvorstellung ist aber nur zulässig, wenn eine Beschwerdeführer schlüssig geltend macht, dass ihr grobes prozessuales Unrecht durch die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte oder des Willkürverbots nach Art. 3 GG zugefügt worden sei, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden müsse (vgl. BSG Beschluss vom 29.12.2005 - B 7a AL 292/05 B - Beschluss vom 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C).

  • BSG, 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C

    Zulässigkeit der Anhörungsrüge, Besetzung der Richterbank

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - L 19 AS 308/11
    Je umfangreicher das Vorbringen ausfällt, desto stärker besteht die Notwendigkeit, im Rahmen der Entscheidungsbegründung nur die wesentlichen Fragen abzuhandeln und auf die ausdrückliche Auseinandersetzung mit weniger wichtigen oder gar abwegigen Fragen zu verzichten (vgl. BSG Beschluss vom 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C).
  • BSG, 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B

    Verletzung des Anspruchs auf rechtliches Gehör, Hinweispflicht des Gerichts

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - L 19 AS 308/11
    Das Gericht ist nicht verpflichtet, die Beteiligten vor einer Entscheidung auf eine in Aussicht genommen bestimmte Beweiswürdigung hinzuweisen oder die für die richterliche Überzeugungsbildung möglicherweise leitenden Gründe zuvor mit den Beteiligten zu erörtern (BSG Beschluss vom 05.03.2007 - B 4 RS 58/06 B = juris Rn 9).
  • BVerfG, 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05

    Verletzung des Willkürverbots sowie des Rechtsstaatsprinzips iVm dem Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - L 19 AS 308/11
    Ein Richterspruch ist nur dann willkürlich, wenn er unter keinem denkbaren Aspekt rechtlich vertretbar ist und sich daher der Schluss aufdrängt, dass er auf sachfremden Erwägungen beruht (vgl. BVerfG Beschluss vom 17.08.2005 - 1 BvR 1165/05 = juris Rn 11).
  • BSG, 29.12.2005 - B 7a AL 292/05 B

    Zulässigkeit einer Gegenvorstellung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - L 19 AS 308/11
    Eine Gegenvorstellung ist aber nur zulässig, wenn eine Beschwerdeführer schlüssig geltend macht, dass ihr grobes prozessuales Unrecht durch die Verletzung anderer Verfahrensgrundrechte oder des Willkürverbots nach Art. 3 GG zugefügt worden sei, das im Wege der richterlichen Selbstkontrolle beseitigt werden müsse (vgl. BSG Beschluss vom 29.12.2005 - B 7a AL 292/05 B - Beschluss vom 25.02.2010 - B 11 AL 22/09 C).
  • BSG, 17.06.2009 - B 4 AS 1/09 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.03.2011 - L 19 AS 308/11
    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts soll der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Grundgesetz (GG) und §§ 62, 128 Abs. 2 SGG verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen und Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen einbezogen wird (BSG, Beschluss vom 04.03.2009 - B 4 AS 1/09 C - und vom 08.11.2006 - B 2 U 5/06 - m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2012 - L 19 KG 2/12

    Kindergeld-/Erziehungsgeldangelegenheiten

    Nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts soll der Anspruch auf rechtliches Gehör nach Art. 103 Grundgesetz (GG) und §§ 62, 128 Abs. 2 SGG verhindern, dass die Beteiligten durch eine Entscheidung überrascht werden, die auf Rechtsauffassungen, Tatsachen und Beweisergebnissen beruht, zu denen sie sich nicht äußern konnten und sicherstellen, dass ihr Vorbringen vom Gericht in seine Erwägungen einbezogen wird (BSG, Beschluss v. 08.11.2006 - B 2 U 5/06 - m.w.N.; vgl. dazu auch Beschluss des Senats v. 11.03.2011 - L 19 AS 308/11 B RG = juris Rn. 3; LSG NRW Beschluss v. 28.10.2010 - L 9 SO 309/10 B ER RG = juris Rn. 3).

    Auch verpflichtet Art. 103 Abs. 1 GG das Gericht nicht, der Rechtsansicht eines Verfahrensbeteiligten zu folgen (vgl. Beschluss des Senats v. 11.03.2011 - L 19 AS 308/11 B RG = juris Rn. 3).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2011 - L 6 AS 406/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Je umfangreicher ein Vorbringen ist, desto stärker besteht die Notwendigkeit, im Rahmen der Entscheidungsbegründung nur die wesentlichen Fragen abzuhandeln und auf die ausdrückliche Auseinandersetzung mit weniger wichtigen oder gar abwegigen Fragen zu verzichten (BSG Beschluss vom 28.09.2006 - B 3 P 1/06 C Rn 7 mwN - SozR 4-1500 § 178a Nr. 5 mwN; LSG NRW Beschluss vom 21.03.2011 - L 19 AS 308/11 B RG - juris Rn 3).
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